Schifffahrt auf der Weser bei Hochwasser
Auf der Weser gilt die "Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStr0) § 16.11 Schifffahrt bei Hochwasser"
Sie gilt für jegliche Schifffahrt auf der Weser, also auch für Kanus.
Danach ist für den Streckenabschnitt von der Emmermündung ( Fluß-km 128) bis Rinteln (km 163) der Pegel Hameln-Wehrbergen maßgebend.
Hier darf ab einem Wasserstand von 465 cm nicht mehr gefahren werden.
Auf der Strecke von Rinteln bis Minden (km 204) darf nicht mehr gepaddelt werden, wenn der Pegel Rinteln 485 cm erreicht oder überschreitet.
Die aktuellen Pegelstände für Ober- und Mittelweser findet ihr Hier.