Schifffahrt auf der Weser bei Hochwasser
Seit dem 15. Oktober 2010 gilt auf der Weser die hier verlinkte "Schifffahrtspolizeiliche Anordnung für die Schiffahrt bei Hochwasser auf Ober- und Mittelweser".
Sie gilt für jegliche Schifffahrt auf der Weser, also auch für Kanus.
Danach ist für unseren Streckenabschitt von der Emmermündung bis Minden-Südabstieg der Pegel Hameln-Wehrbergen maßgebend. Übersteigt dieser Pegel 465 cm ist jegliche Schifffahrt in diesem Streckenabschnitt verboten.
Abweichende Ausnahmen können durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mitte zugelassen werden.